Sie erhalten für Ihre Pflegearbeit einen Stundenlohn ab 35 CHF. Wir begleiten Sie fachlich, emotional und organisatorisch.
Sie pflegen eine angehörige Person? Wir sind an Ihrer Seite.

Damit Sie für Ihre Pflegearbeit entschädigt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wir begleiten Sie in Ihrer anspruchsvollen Pflegesituation – fachlich, finanziell und organisatorisch.
Damit Sie entlastet werden und Ihr Angehöriger bestens versorgt ist.
Wir stehen Ihnen mit praktischen Tipps, klaren Anleitungen und einem offenen Ohr zur Seite.
Unsere Pflegefachpersonen geben Ihnen Sicherheit in jeder Pflegesituation.
Als pflegende Angehörige haben Sie Anspruch auf einen fairen Stundenlohn inkl. Sozialleistungen.
Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit der Krankenkasse.
Jede Pflegesituation ist einzigartig.
Unser Team bringt Erfahrung aus Pflege, Ernährung, Medizin und Alltagshilfe mit für Lösungen, die genau zu Ihrer Situation passen.
Wir koordinieren Hilfsmittel, medizinische Versorgung und Entlastungsangebote.
Damit Sie weniger organisieren müssen und mehr Zeit für Ihren Angehörigen bleibt.




Als pflegende Angehöriger werden Sie bei nevida care angestellt und erhalten einen fairen, finanzierten Stundenlohn zwischen 35 und 45 CHF – abhängig vom Ausbildungsstand.
Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit der Krankenkasse und bezahlen alle Sozialversicherungsbeiträge für Sie.
Dank unserer kantonalen Spitex-Bewilligung dürfen wir die anerkannten Grundpflegeleistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Es können Tätigkeiten der Grundpflege abgerechnet werden, wie z.B. Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken etc.
Bei nevida care legen wir grossen Wert auf eine faire und transparente Entlöhnung. Sie erhalten einen Bruttostundenlohn zwischen CHF 35 und 45, inkl. Sozialversicherungsbeiträge sowie ggf. die Altersvorsorge umfasst. Für eine erste Orientierung Ihrer individuellen Entlöhnung steht Ihnen unser einfacher Stundenlohnrechner zur Verfügung
Nein, die Abrechnung von Grundpflegeleistungen nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV können Sie nicht als Privatperson geltend machen. Dafür braucht es eine Anstellung im Stundenlohn bei zugelassenen Organisationen wie nevida care sowie eine ärztliche Verordnung des zuständigen Arztes.
Vergütet werden können Leistungen der Grundpflege (gemäss KLV Art. 7)
Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
An- & Auskleiden (z.B. Kleider wechseln, Kompressionsstrümpfe anlegen)
Körperpflege & Hygiene (z.B. Zähneputzen, Duschen)
Mobilisation & Lagerung (z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl, Dekubitusprophylaxe)
Weitere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, Putzen, Kochen) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Hierfür wird kein Stundenlohn gezahlt.
In eine persönlichen Gespräch mit unseren Pflegefachpersonen, klären wir den Pflegebedarf mit Ihnen. Die Vergütung erhalten Sie anschliessend über die Krankenkasse der betreuten Person vergütet. Bei Unklarheiten können Sie uns unverbindlich und ganz einfach über das Kontaktformular kontaktieren, oder schreiben Sie uns einfach ein Whatsapp.
Als pflegende Angehörige gelten direkt verwandte Personen und der Familie nahestehende Personen (z.B. Lebenspartner). In einigen Fällen werden auch Freunde/sehr gute Bekannte als pflegende Personen von der Krankenkasse akzeptiert.
Nein, die Leistungen von nevida care sind für Sie kostenlos. Wir werden über die Krankenkasse der gepflegten Person und den Restkostenfinanzierung der Gemeinden oder Kantone bezahlt.
Lediglich die obligatorischen Krankenkassenprämien mit den Franchise und Selbstbehalte sind von der gepflegten Person zu bezahlen.
Grundsätzlich ist keine Ausbildung oder Kurs nötig. Wir unterstützen Sie aber bei Bedarf mit passenden Weiterbildungen. Ausserdem steht Ihnen diplomiertes Pflegefachpersonal für Fragen und Hilfe zu Verfügung.
Unsere diplomierten Pflegefachpersonen instruieren, begleiten und unterstützen Sie persönlich in Ihrem Pflege-Alltag. Mindestens alle zwei Wochen tauschen sie sich telefonisch und einmal monatlich vor Ort mit Ihnen aus.
Gesetzlich sind die pflegenden Angehörigen verpflichtet, eine sogenannte Pflegeverlaufsdokumentation zu führen. In dieser müssen sie täglich ihre geleisteten Pflegeleistungen festhalten und dokumentieren. Bei nevida care geht dies ganz einfach mithilfe des nevida care Tablets, welches wir den Pflegenden kostenlos zur Verfügung stellen.
Sie haben zudem Zugriff auf unsere 360°-Gesundheitsdienstleistungen über unsere Partnern aus unterschiedlichen Gesundheitsbereichen. Hier unterstützen und koordinieren wir gesamtheitlich für Sie.
Aktuell besitzen wir eine Betriebsausübungsbewilligung im Kanton Solothurn, Aargau und Kanton Bern weitere Kantone sind geplant. Fragen Sie uns gerne unverbindlich an.
Die Pflege durch vertraute Personen verbessert nicht nur die Lebensqualität – sie wird auch finanziell anerkannt und professionell unterstützt.


"Unsere Mission ist, durch ein Gesamtangebot zusammen mit unseren Partnern die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zu verbessern und ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen."
Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch durch unser Team in der Region Mittelland.