nevida care ist spezialisiert auf pflegende Angehörige. Wir unterstützen Sie mit einer Lohn-Entschädigung, begleiten Sie fachlich und organisieren die Versorgung. Alles aus einer Hand, für eine möglichst grosse Entlastung.
Sie pflegen ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person zuhause? In der Schweiz ist es möglich, für die Pflege von Angehörigen entlöhnt zu werden.
Bei nevida care erhalten Sie neben einem Lohn, eine fachliche Begleitung durch unser Team. Zusätzlich bieten wir weitere Entlastungs- und Versorgungsmöglichkeiten aus einer Hand für Ihren Pflegealltag. So sind Ihre Angehörigen gut versorgt und Sie werden optimal entlastet.
Wir stehen pflegenden Angehörigen verlässlich zur Seite: Sie kümmern sich liebevoll um Ihre Angehörigen, während wir Sie bei Ihrer Tätigkeit finanziell und fachlich unterstützen. Die Finanzierung unserer Leistungen erfolgt über Krankenkassen, sowie durch die Restkostenfinanzierung der Wohnkantone oder Gemeinden
Wir stehen Ihnen mit hilfreichen Tipps, praktischen Anleitungen und einem offenen Ohr bei Sorgen zur Seite.
Unsere Pflegefachpersonen schaffen Sicherheit und Entlastung in Ihrer individuellen Pflegesituation.
Als Pflegende haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Krankenkasse und vergüten Ihre geleistete Grundpflege mit einem fairen Stundenlohn inklusive Sozialleistungen.
Jetzt möglicher Lohn einfach mit dem Lohnrechner berechnen.
Jede Pflegesituation ist einzigartig. Wir bringen umfassende Erfahrung in verschiedenen Bereichen mit, wie Pharmazie, klinische Ernährung, Tracheostomie, IV-Therapien, Geriatrie, Demenz, und vieles mehr.
So können wir gezielt auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
Gemeinsam mit unseren Partnern koordinieren wir Hilfsmittel, medizinische Versorgung und Entlastungsdienste – für eine rundum organisierte Pflege.
Z.B. Liefern wir Gesundheitsprodukte direkt zu Ihnen nach Hause mit unseren eigenen Kurieren
Sie sind über nevida care angestellt und erhalten zwischen 35 CHF und 45 CHF pro Stunde für die Grundpflege Ihres Angehörigen.
Sie erhalten umfassende Begleitung durch diplomierte Pflegefachpersonen.
Unser Netzwerk aus unterschiedlichsten Partnern im Gesundheitswesen ist immer für Sie da und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen.
Individuelle Beratungen, Abklärungen, Gespräche und Weiterbildungen rund um die Angehörigenbetreuung geben Ihnen die Sicherheit, Ihre Angehörigen optimal zu pflegen.
Bei Bedarf erhalten Sie Ihr persönliches nevida care Tablet, um den Pflegeverlauf noch einfacher zu dokumentieren.
Wir erledigen alles administrative, damit Sie sich auf die Pflege ihrer angehörigen konzentrieren können.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anstellung erfüllt sein:
Sie werden als pflegender Angehöriger bei nevida care angestellt und erhalten einen fairen Lohn sowie die Zahlung von Sozialversicherungsbeträgen. Sie erhalten eine Entschädigung in Form eines Stundenlohns, der je nach Ausbildungsstand zwischen 35 CHF und 45 CHF liegt.
nevida care besitzt eine kantonale Spitex Betriebsbewilligung und darf die Grundpflegeleistungen nach KLV Art. 7 Abs. 2 lit.c bei der Krankenkasse des pflegebedürftigen Familienmitglieds abrechnen.
Es können Tätigkeiten der Grundpflege abgerechnet werden, z.B. Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken etc.
Neben der fachlichen Unterstützung und der finanziellen Entlöhnung arbeiten wir mit einem Netzwerk aus unterschiedlichen Partnern im Gesundheitswesen zusammen. Damit erleichtern wir Ihnen auf Wunsch die Versorgung zuhause. Für eine optimale Betreuung Ihrer Angehörigen und mehr Entlastung für Sie.
Zu unseren Partnern im Mittelland gehören die Central Apotheke Olten, Homecare Mittelland Plus und Mediblist Schweiz.
Auf Basis des Gesprächs mit Ihnen zur Klärung des Pflegebedarfs rechnen wir Ihre Grundpflegeleistungen mit der Krankenkasse des pflegebedürftigen Familienmitglieds ab. Sie erhalten eine Entschädigung in Form eines Stundenlohns, der je nach Ausbildungsstand zwischen 35 CHF und 45 CHF liegt. Alle obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV, EO Beiträge oder Unfallversicherung werden ebenfalls abgerechnet.
Wir führen die Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) gemäss dem gesetzlichen Mindesteinkommen von derzeit CHF 22'050 durch. Dadurch können mögliche Vorsorgelücken geschlossen werden.
Nein, die Abrechnung von Grundpflegeleistungen nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV können Sie nicht als Privatperson geltend machen. Dafür braucht es eine Anstellung im Stundenlohn bei zugelassenen Organisationen wie nevida care sowie eine ärztliche Verordnung des zuständigen Arztes.
Vergütet werden können Leistungen der Grundpflege (gemäss KLV Art. 7)
Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
An- & Auskleiden (z.B. Kleider wechseln, Kompressionsstrümpfe anlegen)
Körperpflege & Hygiene (z.B. Zähneputzen, Duschen)
Mobilisation & Lagerung (z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl, Dekubitusprophylaxe)
Weitere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, Putzen, Kochen) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Hierfür wird kein Stundenlohn gezahlt.
In eine persönlichen Gespräch mit unseren Pflegefachpersonen, klären wir den Pflegebedarf mit Ihnen. Die Vergütung erhalten Sie anschliessend über die Krankenkasse der betreuten Person vergütet. Wir organisieren selbstverständlich alles administrative für Sie.
Als pflegende Angehörige gelten direkt verwandte Personen und der Familie nahestehende Personen (z.B. Lebenspartner). In einigen Fällen werden auch Freunde/sehr gute Bekannte als pflegende Personen von der Krankenkasse akzeptiert.
Nein, die Leistungen von nevida care sind für Sie kostenlos. Wir werden über die Krankenkasse der gepflegten Person und den Restkostenfinanzierung der Gemeinden oder Kantone bezahlt.
Lediglich die obligatorischen Krankenkassenprämien mit den Franchise und Selbstbehalte sind von der gepflegten Person zu bezahlen.
Grundsätzlich ist keine Ausbildung oder Kurs nötig. Wir unterstützen Sie aber bei Bedarf mit passenden Weiterbildungen. Ausserdem steht Ihnen diplomiertes Pflegefachpersonal für Fragen und Hilfe zu Verfügung.
Unsere diplomierten Pflegefachpersonen instruieren, begleiten und unterstützen Sie persönlich in Ihrem Pflege-Alltag. Mindestens alle zwei Wochen tauschen sie sich telefonisch und einmal monatlich vor Ort mit Ihnen aus.
Gesetzlich sind die pflegenden Angehörigen verpflichtet, eine sogenannte Pflegeverlaufsdokumentation zu führen. In dieser müssen sie täglich ihre geleisteten Pflegeleistungen festhalten und dokumentieren. Bei nevida care geht dies ganz einfach mithilfe des nevida care Tablets, welches wir den Pflegenden kostenlos zur Verfügung stellen.
Sie haben zudem Zugriff auf unsere 360°-Gesundheitsdienstleistungen über unsere Partnern aus unterschiedlichen Gesundheitsbereichen. Hier unterstützen und koordinieren wir gesamtheitlich für Sie.
Unser Hauptsitz ist im Kanton Solothurn. Aktuell besitzen wir eine Betriebsausübungsbewilligung im Kanton Solothurn und Kanton Bern weitere Kantone sind geplant. Fragen Sie uns gerne unverbindlich an.
In der Schweiz ist es möglich, dass Personen, die Angehörige pflegen, dafür entlöhnt werden. Dies bringt einige Vorteile mit sich:
"Unsere Mission ist, durch ein Gesamtangebot zusammen mit unseren Partnern die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zu verbessern und ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen."
Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch durch unser Team in der Region Mittelland.